Thursday, February 28, 2019

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Gemeindewachkörper – Wikipedia


Gemeindewachkörper sind Einrichtungen der österreichischen Gemeinden, die diese zur Besorgung polizeilicher Aufgaben gegründet haben. Sie werden auch als Gemeindesicherheitswachen, örtliche Sicherheits-, Gemeinde- oder Stadtpolizeien bezeichnet. Ihre Rechtsgrundlage findet sich in Art. 15, Art. 118 Abs. 3 und Art. 118a des Bundes-Verfassungsgesetzes.





Die Bundesverfassung gesteht den Gemeinden die Vollziehung in folgenden Bereichen zu, die für gewöhnlich von den Gemeindewachkörpern wahrgenommen werden: Örtliche Sicherheitspolizei, örtliche Veranstaltungspolizei, örtliche Straßenpolizei, örtliche Marktpolizei, Fundbehörde sowie die Angelegenheiten der Sittlichkeitspolizei. Gemäß der §§ 9 und 14 Sicherheitspolizeigesetz kann auf Antrag der jeweiligen Gemeinde der Landespolizeidirektor den Gemeindewachkörper durch Verordnung der Bezirksverwaltungsbehörde unterstellen, damit diese auf dem Gemeindegebiet Exekutivdienst versehen kann. Der Gemeindewachkörper ist damit, wie auch die Bundespolizei, formal ein Hilfsorgan der Bezirksverwaltungsbehörde. Eine Überschreitung des Gemeindegebietes ist nur zulässig, wenn notwendige Maßnahmen ansonsten nicht rechtzeitig gesetzt werden könnten, ein solches Einschreiten ist dem Bezirkspolizeikommando unverzüglich zur Kenntnis zu bringen. Durch die Sicherheitspolizeigesetznovelle von 1999 wurden die Kompetenzen der Gemeindewachkörper an jene der Bundespolizei angeglichen, zuvor war ihnen etwa das Wegweisungsrecht in Fällen häuslicher Streitigkeiten verwehrt.

Wachkörper im Sinne des B-VG können jedoch nur jene Gemeindepolizeien sein, die über eine gewisse „Formationsstärke“ verfügen. Kleinst-Dienststellen mit teilweise nur einem Bediensteten werden daher juristisch nicht als Gemeindewachkörper, sondern als „schlichte Gemeindewachen“ bezeichnet.[1]



Die Existenz der Gemeindewachkörper wird generell als Zugeständnis des Bundesgesetzgebers an das Sicherheitsbedürfnis der Länder verstanden. Um eine Aufweichung der Sicherheitskompetenzen des Bundes möglichst zu vermeiden, was durch die Einrichtung einer Landespolizei aus dessen Sicht der Fall gewesen wäre, wurden den Gemeinden sicherheitspolizeiliche Aufgaben zugestanden. Gemeindewachkörper existieren seit Beginn der Ersten Republik österreichweit. Vermehrt wurden sie dort eingerichtet, wo sie aufgrund der touristischen Gegebenheit für notwendig befunden wurden, wie zum Beispiel in etlichen Kurorten. Vor allem in den westlichen Bundesländern Tirol und Vorarlberg, wo von jeher viel Wert auf Föderalismus und Selbstbestimmung gelegt wird, ist die Zahl der Gemeindewachkörper verhältnismäßig höher als in Ostösterreich. In allen Bundesländern außer dem Burgenland, Wien und Kärnten gibt es Gemeindewachkörper. Im Mai 2009 äußerte das Bundeskanzleramt verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Plan des Vorarlberger Gemeindeverbandes Montafon, eine eigene Sicherheitswache zu gründen. Dies, so das Bundeskanzleramt, stehe nur einzelnen Gemeinden, nicht aber Verbänden zu.[2]

Obwohl als Exekutivdienst den Bezirksverwaltungsbehörden beigeordnet, genießen die Gemeindewachkörper in Wirklichkeit ihnen gegenüber dieselbe Unabhängigkeit wie die Bundespolizei, die dem Bundesminister für Inneres unterstellt ist. So untersteht der Gemeindewachkörper meist dem Bürgermeister, dieser trifft die Personalentscheidungen und kann Weisungen erteilen.


Unterscheidung zwischen Stadtpolizeien/Gemeindewachkörpern und Ordnungsämtern[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]


Abgesehen von persönlichen Vorbehalten und Differenzen, die zwischen Angehörigen der Gemeindewachkörper und der Bundespolizei immer wieder vorkommen, ist es in bestimmten Städten verfassungsrechtlich nicht möglich Gemeindewachkörper einzurichten. In Gemeinden in denen eine Landespolizeidirektion zugleich Sicherheitsbehörde I. Instanz ist, darf gemäß Art. 78d Abs. 2 B-VG kein Gemeindewachkörper eingerichtet werden (das ist in den meisten Statutarstädten der Fall). So bleibt auch der häufig bekundete politische Wunsch von 'Stadtwachen' in Wien, Graz und Linz durch die eindeutige Regelung der Bundesverfassung verwehrt. Manche Städte umgehen diese Regelung, indem Ordnungsämter bzw. Ordnungswachen eingerichtet werden. Aus diesem Grund sind das Ordnungsamt Klagenfurt [3], die Ordnungswache Graz, die Parkraumüberwachungsgruppe[4] in Wien oder die Ordnungswache in Wels[5] keine Gemeindewachkörper, sondern besondere Einrichtungen, deren genaue Ausgestaltung und deren Befugnisse sich von Stadt zu Stadt stark unterscheiden. Der Ordnungsdienst in Linz (Ordnungsdienst der Stadt Linz GmbH)[6] wurde als GmbH eingerichtet und fungiert demnach wie ein privater Wachdienst. Im Burgenland wurden 2016 die sogenannten Sicherheitspartner geschaffen, die das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung heben sollen.[7][8]



Uniform[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]


Bis zum Jahr 2012 unterschieden sich die Bundespolizei und die Gemeindewachkörper in ihren Uniformen. So war der Kappensteg der Gemeindesicherheitswachebeamten blau statt rot. Auch die silbernen Lampassen an den Uniformhosen der Bundespolizisten trugen die Angehörigen der Gemeindewachkörper nicht. Mittlerweile wurden diese Verbote aufgehoben. Andererseits ist es den Bediensteten der Bundespolizei nach wie vor nicht gestattet, Gemeinde- oder Bezirkswappen an ihrer Uniform zu tragen. Die Beamten der Gemeindewachkörper wiederum tragen statt des Bundeswappens das Gemeindewappen mit entsprechender Umschrift an den Uniformjacken. Auf den Distinktionen ist zumeist das Wappen des Städtebundes angebracht, welches dem Kopf des Bundesadlers entspricht.

In der Anschaffung der Ausrüstung sind die Gemeinden grundsätzlich frei und an keine Vorgaben gebunden. Die meisten Gemeindewachkörper tragen jedoch die reguläre Uniform, wie sie von der Bundespolizei verwendet wird. Eine Ausnahme bildet zum Beispiel die Stadtpolizei Baden, die ihre Uniformen vom LZN in Hann. Münden bezieht. Bis auf die Schulter und Rangabzeichen sowie die Polizeisterne sind die Uniformen daher identisch mit jenen der Polizisten aus Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein und Niedersachsen.[9]


Fahrzeuge[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]


Die Fahrzeuge der Gemeindewachkörper verfügen über keine eigenen Behördenkennzeichen wie die Bundespolizei. Sie tragen gewöhnliche Nummernschilder des jeweiligen Bezirkes. Auf den Einsatzfahrzeugen ist das Bundeswappen nicht abgebildet. Häufig ist jedoch das Gemeindewappen angebracht. Die meisten Gemeindewachkörper verfügen über Einsatzautos, einige auch über Motorrad- und Fahrradstreifen.



Ärmelabzeichen der Stadtpolizei Feldkirch vor der Uniformumstellung von grau auf blau.

Die Bundesländer Vorarlberg und Tirol verfügen mit je 10 Gemeindesicherheitswachen über die größte Anzahl solcher in Österreich. Ein Drittel aller Gemeindewachebediensteter in Österreich ist in Vorarlberg tätig. Dies liegt zum Großteil daran, dass das Bundesland das Einzige ist, das die Bildung von Gemeindewachkörpern finanziell unterstützt. Zudem gibt es in Vorarlberg seit dem Jahr 1975 als Landesauszeichnung das Ehrenzeichen für Verdienste auf dem Gebiet der örtlichen Sicherheitspolizei.


Niederösterreich


Oberösterreich


Salzburg


Steiermark


Tirol


Vorarlberg






  1. Wenda, S. 10

  2. vorarlberg.orf.at

  3. Archivlink (Memento des Originals vom 21. Februar 2014 im Internet Archive) i Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.klagenfurt.at

  4. http://www.wien.gv.at/verkehr/parken/strafen/ueberwachungsorgane.html

  5. Neue Ordnungswache in Wels. In: ORF. Abgerufen am 4. Dezember 2010.

  6. Stadtwache: Linzer Ordnungshüter angelobt. In: Oberösterreichische Nachrichten. Abgerufen am 4. Dezember 2010.

  7. 200 Bewerber für "Sicherheitspartner". In: burgenland.orf.at. 23. August 2016, abgerufen am 18. November 2018.

  8. "Sicherheitspartner" für Burgenlands Gemeinden. In: burgenland.orf.at. 22. Januar 2016, abgerufen am 18. November 2018.

  9. Deutsche Uniformen für die Stadtpolizei Baden (Memento des Originals vom 22. Februar 2012 im Internet Archive) i Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.polizeisammler.de

  10. Salzburger Nachrichten: Zell am See bekommt eine Stadtpolizei. In: www.salzburg.com. Abgerufen am 7. Juni 2016.








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